„Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung", erläutert Michael Eibl, Vorsitzender des Landesverbands katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e.V, „so steht es im Art. 106 der Bayerischen Verfassung. Und trotzdem ist bezahlbarer Wohnraum für viele junge Menschen nicht gewährleistet." Gerade in der Lebensphase zwischen Jugend- und Erwachsenenalter ist das Risiko, in Armut und Obdachlosigkeit zu geraten enorm. Deshalb fordern die Verbände, dass die Beendigung von Jugendhilfemaßnahmen und zugleich fehlender Wohnraum nicht dazu führen, dass junge Menschen in die Obdachlosigkeit geraten und gesetzlich verbindliche Wohnformen im Rahmen der Jugendhilfe.
Da Armut immer vielfältiger wird, braucht es auch einen besonderen Blick für die Armutsgefährdung von jungen Menschen. „Förderung junger Menschen bringt die größte persönliche und gesellschaftliche Rendite", so Axel Möller, Vorsitzender der Katholischen Jugendsozialarbeit. Deswegen fordern die Verbände, dass die harten Sanktionen im SGB II für Jugendliche unter 25 Jahren beendet werden. „20.000 Jugendliche haben im Jahr 2017 bundesweit keinen Euro mehr bekommen!", so Möller weiter. Sanktionen führen nur dazu, dass der Anschluss an das soziale Sicherungssystem verloren geht. Auch im reichen Bayern ist Armut eine Realität und in der Regel nicht von den Jugendlichen absichtlich verursacht.
Chancengerechte Bildung ist unerlässlicher Baustein für eine zukunftsfähige Jugendpolitik. „Jeder 17. Jugendliche verlässt die Schule ohne Abschluss, das sind in jeder Klasse zwei Jugendliche!", verdeutlicht Deane Heumann von der Evangelischen Jugendsozialarbeit Bayern. Deshalb braucht es schon früh Unterstützung für junge Menschen durch Ganztagsangebote und Jugendsozialarbeit an Schulen. Die drastischen Sparmaßnahmen führen zu einem Sterben der Jugendwerkstätten, außerdem gibt es zu wenig Jugendmigrationsdienste für neu zugewanderte.
Dass Familien der bayerischen Staatsregierung besonders am Herzen liegen, freut die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände. Dies muss allerdings auch für Familien gelten, die sich derzeit in den Flüchtlingseinrichtungen des Freistaats befinden. „Die geplanten Ankerzentren gefährden das Kindeswohl" bekräftigt Sigrun Maxzin-Weigel, Landesvorsitzende des Evangelischen Erzieherverbandes „auch hier gilt die UN Kinderrechtskonvention!" Zusammen fordern die konfessionellen Verbände, dass solche Zentren in Bayern nicht eingerichtet werden. Kinder und Jugendliche brauchen den Schutz der Jugendhilfe.